Die elektronische Patientenakte (ePA)

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11 Jan 2022
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Seit dem 1.10.2025 ist die elektronische Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich versicherten Patienten, die nicht wiedersprochen haben möglich. Arztpraxen und Krankenhäuser sind zur Befüllung der ePA verpflichtet.

Wir versuchen die ePA nur mit medizinisch relevanten Informationen (z.B. Vorbefunde, Laborergebnisse, Medikationsplan) zu befüllen. Besonders sensible Daten (beispielsweise psychatrische Befunde) werden nur nach Rücksprache mit Ihnen von uns hochgeladen. Sie selbst haben die Möglichkeit die ePA über Ihre Krankenkassen-App einzusehen und zu steuern. Alternativ können Sie sich direkt an Ihre Krankenkasse wenden.‍

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